Praxis für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Dipl.-Psych. Juliane Helbig, Dresden

Kosten der Psychotherapie

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ). Aktuell betragen die Kosten einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapiesitzung (50 Minuten) 92,50 €. Weitere Informationen dazu finden Sie hier


Private Krankenversicherung

Psychotherapie ist meistens eine Leistung der Privaten Krankenversicherungen. Der Umfang der Kostenübernahme ist jedoch abhängig von Ihren individuellen Tarifbedingungen. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme der Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung, welche Kosten übernommen werden. 

Beihilfe

Sind Sie beihilfeberechtigt, werden 5 probatorische Sitzungen sowie die Kosten für die Erstellung der Anamnese und des Berichts an einen externen Gutachter durch mich (zwingend erforderlich für die Beantragung der Therapie) wie auch die Kosten für eine genehmigte Psychotherapie von der Beihilfe übernommen.

Heilfürsorge

In der Regel übernimmt die Heilfürsorge die Kosten für eine Psychotherapie für Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei. Bitte erkundigen Sie sich zur Sicherheit bei Ihrem Truppenarzt bzw. beim polizeiärztlichen Dienst, ob eine psychotherapeutische Behandlung in Frage kommt. Eine Überweisung vom dienstlichen Arzt ist notwendig.

Selbstzahler

Manchmal gibt es gute Gründe, eine Psychotherapie selbst zu zahlen - z.B. wenn man als gesetzlich versicherte/r PatientIn nicht monatelang auf einen Psychotherapieplatz warten möchte, wenn eine Verbeamtung ansteht oder der Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung geplant ist und der Vermerk einer Psychotherapie in der Krankenakte sich als Ausschlussgrund erweisen könnte. Als Selbstzahler erfolgt Ihre Psychotherapie absolut vertraulich und wird nicht in Ihrer Krankenakte vermerkt. Auch beim Vorliegen von Belastungsfaktoren ohne manifeste psychische Symptomatik kann eine selbstgezahlte psychotherapeutische Leistung zur Vorbeugung einer psychischen Störung sinnvoll sein. Den Umfang der Behandlung vereinbaren wir individuell. 

Selbstgezahlte Heilbehandlungen (Psychotherapien) können als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.